Wir behandeln alle Anfragen mit größter Sorgfalt und Beachtung. Jede nach Anfrage wird dem Kunden zuerst ein Fragebogen zugestellt, um bestimmte Informationen im Vorfeld bereits abzuklären und um zu sehen, ob wir die richtigen Partner für das Projekt sind und ob der Kunde die richtigen finanziellen und zeitlichen Mittel aufbringen kann um das Projekt erfolgreich in Angriff zu nehmen. Wir behalten es uns frei, Anfragen aus ethnischen, moralischen und politischen Gründen abzulehnen.
Unsere Angebote gelten in der Regel 30 Tage ab Erstellung (außer anders angegeben), danach kann es zu Preiserhöhungen bzw. Preisunterschieden kommen. Ein Angebot gilt nur für die im Briefkopf angegebene Person bzw. Firma. Unsere Angebote dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden (außer anders besprochen).
Punkt 02: Beauftragung & Anzahlung
Mit Unterschrift des Angebots erklärt sich der Kunde mit den Preisen und AGBs einverstanden und garantiert uns damit die fixe Zusage für den Auftrag.
Bei Unterschrift wird außerdem eine Anzahlung von 50% (außer anders angegeben) des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Sobald wir diese Zahlung erhalten haben, beginnen wir mit dem Projekt. Anzahlungen werden bei Projektabbruch bzw. nachträglicher Absage des Kunden nicht zurückerstattet.
Punkt 03: Dokumente
Ideen, Konzepte, Storyboards und Drehbücher (vorlaufend Dokumente genannt) werden von uns erst nach Beauftragung an Kunden weitergegeben (außer anders besprochen). Alle Rechte an den Dokumenten bleiben bei Cinemepic v.GmbH. Ein Konzept, welches ein Kunde auswählt und im Zuge des Projektes umgesetzt wird, verwenden wir nicht mehr für andere Kunden oder Projekte. Alle Dokumente, welche im Zuge des Projektes nicht verwendet bzw. umgesetzt wurden, dürfen vom Kunden nicht an andere Produktionsfirmen weitergegeben werden, bzw. nicht anderweitig umgesetzt werden. Wir behalten es uns frei, vom Kunden abgelehnte Dokumente, für andere Projekte bzw. Kunden zu verwenden und umzusetzen.
Punkt 04: Models/Statisten/Schauspieler
In der Regel organisieren wir die Models für unsere Projekte. Wir haften jedoch nicht für Nichterscheinen, Ausfall oder Absagen von Models. Bei Absagen von Drehtagen gilt auch für Models Punkt 05 der Cinemepic AGBs.
Punkt 05: Drehtage
Alle festgelegten Drehtage sind, sobald alle Beteiligten ihre Zusagen gemacht haben, fix. Wir behalten es uns jedoch frei, Drehtage wetterbedingt zu verschieben. Bei wetterbedingter Verschiebung eines Drehtags durch uns werden dem Kunden von uns und allen Beteiligten (Models, Makeup usw.) keine Kosten in Rechnung gestellt (sofern nicht am selben Tag). Bei Absage oder Verschiebung des Drehtags innerhalb 5 Tage vor Drehbeginn aus unersichtlichen Gründen durch den Kunden, stellen wir und alle Beteiligten dem Kunden 50% des vereinbarten Tagessatzes für den Drehtag in Rechnung. Bei Absage oder Verschiebung des Drehtags am Vortag oder am Tag des Drehs aus unersichtlichen Gründen durch den Kunden, stellen wir und alle Beteiligten dem Kunden 100% des vereinbarten Tagessatzes für den Drehtag in Rechnung.
Sollte es zu zusätzlichen Drehtagen kommen, welche im Angebot nicht vorgesehen waren, so werden diese, durch den im Angebot festgelegten Tagessatz, abgerechnet. Sofern zusätzliche Drehtage durch unser alleiniges Verschulden (Equipment Ausfall usw.) entstehen, werden diese nicht in Rechnung gestellt.
Punkt 06: Überstunden
Ein Drehtag beinhaltet normalerweise bis zu 10h inkl. Fahrtzeit, außer anders angegeben. Überstunden bei den Dreharbeiten, die durch mangelnde Organisation des Kunden, Wetter, Models, unvorhergesehene Zwischenfälle und Verzögerungen entstehen, werden mit 100-200€ (je nach Crew Größe) berechnet.
Punkt 07: Schaden
Schaden an unserem Equipment, welcher durch Mitverschulden des Kunden entsteht wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Schäden an den Locations des Kunden durch unsere Produktion wird nicht gehaftet.
Punkt 08: Datenverlust
Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass Daten, die bei den Dreharbeiten produziert wurden, verloren gehen, haften wir für den entstandenen Schaden und stellen dem Kunden unsere Leistung (für den Zeitraum der verlorenen Daten) nicht in Rechnung. Kosten für die Leistungen (für den Zeitraum der verlorenen Daten) der Models und aller anderen beteiligten tragen wir nicht, wir werden jedoch versuchen eine, für alle beteiligten Personen, tragbare Lösung zu finden.
Punkt 09: Musik & Musiklizenzen
Die Auswahl der verwendeten Musikstücke wird vom Kunden getroffen, außer er gibt uns die Erlaubnis selbst zu entscheiden. Wir erwerben alle Musiklizenzen für europaweite Nutzung im Internet und intern im Betrieb, sowie auf Veranstaltungen und Messen. Für Nutzung im Fernsehen und Rundfunk können zusätzliche Lizenzkosten anfallen. Bei Änderungen des Musikstücks können zusätzliche Kosten für Musiklizenzen und Änderungsaufwand (siehe Punkt 11) entstehen.
Punkt 10: Schnitt
Es legt in unserem Interesse alle Projekte schnellstmöglich in der Post Produktion umzusetzen, sodass der Kunde sein Video umgehend bekommt. Vorgegebene Deadlines versuchen wir stets einzuhalten, können sie jedoch nicht garantieren. Für Schäden, die durch Verspätungen in der Postproduktion entstehen, haften wir nicht. Zusätzliche Arbeitsstunden, die durch technische oder aufnahmetechnische Probleme entstehen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Zusätzliche Arbeitsstunden, die durch Verschulden des Kunden entstehen, werden mit 60-100€/h berechnet.
Punkt 11: Änderungen
Standartmäßig beinhalten unsere Produktionen einen Änderungsdurchgang pro Video. Änderungen, die durch unser Verschulden anfallen (Rechtschreibfehler usw.) werden nicht in Rechnung gestellt. Alle weiteren Änderungen an fertigen Videos werden mit 60-100€/h in Rechnung gestellt. Bei nachträglichen Änderungen des Musikstücks und dadurch anfallenden Neuschnitt des Videos kann es vorkommen, dass zusätzliche Schnitttage, mit dem im Angebot angegebenen Tagessatz, in Rechnung gestellt werden.
Punkt 12: Videorechte
Die Rechte am fertigen Video teilen sich der Auftraggeber und Cinemepic, außer anders angegeben. Beide Parteien sind berechtigt das Video auf ihren Websites und Social Media Kanälen zu verteilen.
Durch Auftragsbestätigung und Zahlung erwirbt der Kunde nur die Rechte am fertigen Video, nicht aber am Rohmaterial.
Punkt 13: Rohmaterial
Die Rechte am Rohmaterial liegen ausschließlich bei Cinemepic. Wir behalten es uns vor das Rohmaterial für Showreels und Eigenproduktionen zu verwenden und zu veröffentlichen. Kein Rohmaterial wird für Projekte von anderen Kunden verwendet. Wünscht der Kunde die Rechte am gesamten Rohmaterial zu erwerben, so berechnen wir diese mit folgender Formel: Auftragspreis * 1,5 = Preis für die Rechte am Rohmaterial. Rechte an einzelnen Aufnahmen können nach Absprache erworben werden.
Punkt 14: Lieferung & Archivierung
Jeder Kunde bekommt die fertigen Videos in allen vereinbarten Formaten. Die Videos werden online auf unserem Vimeo Kanal, sowie auf dem jeweiligen Cloud-Ordner des Kunden bereitgestellt. Diese Links werden nicht verändert und sind dem Kunden stets zugänglich. Bei mehrmaligen versenden der Videos bzw. Links können pauschale Kosten von 50€ entstehen.
Punkt 15: Projektabschluss
Sobald der Kunde das fertige Video bekommen hat, ist das Projekt abgeschlossen und wir stellen den restlichen Betrag inkl. Fahrtkosten, Überstunden und Änderungen in Rechnung. Natürlich wird jeder Kunde rechtzeitig über zusätzliche Kosten informiert.
Punkt 16: Making Of & Social Media
Bei jedem Dreh erstellen wir nebenbei Making Of Fotos von unserer Crew bei der Arbeit, die wir auf unseren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Bei manchen Projekten erstellen wir auch individuelle Making Of Videos für unseren Social Media Auftritt. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass wir Inhalte (Fotos, Videos, Stories usw.) auf unseren Social-Media-Kanälen posten dürfen.