ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – CINEMEPIC v.GmbH
Punkt 01: Anfragen & Angebote
Wir behandeln alle Anfragen mit größter Sorgfalt und strategischem Weitblick. Jede Zusammenarbeit startet mit einem qualifizierten Erstgespräch, um die Zielsetzung abzuklären und zu prüfen, ob wir die richtigen Partner für das Projekt sind. Wir stellen sicher, dass der Kunde über die notwendigen finanziellen und zeitlichen Mittel verfügt, um das Projekt erfolgreich umzusetzen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Zusendung gültig. Danach kann es aufgrund von Kapazitäten oder Marktanpassungen zu Preisänderungen kommen. Ein Angebot gilt exklusiv für die im Briefkopf genannte Person/Firma und darf ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Punkt 02: Beauftragung, Zahlungsmodelle & Reservierungsgebühr
Mit der Unterschrift des Angebots erklärt sich der Kunde mit den Preisen und diesen AGBs einverstanden. Dies gilt als fixe Zusage. Um unsere Ressourcen verbindlich zu planen, gelten folgende Zahlungsmodelle:
- Modell A (Standard 5.000€-12.000€): 50% Anzahlung bei Projektstart, 50% bei Lieferung der ersten Version (V1).
- Modell B (Großprojekte über 12.000€): 25% Anzahlung bei Start, 25% nach Konzeptfreigabe, 25% bei Drehbeginn, 25% bei Lieferung V1.
- Modell C (Projekte unter 5.000€): Hier wird der Gesamtbetrag (100%) unmittelbar bei Drehbeginn fällig.
Wichtig: Anzahlungen werden als Reservierungsgebühr behandelt. Bei einem Projektabbruch oder einer nachträglichen Absage durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung. Der Restbetrag wird grundsätzlich mit Lieferung der V1 fällig. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Punkt 03: Konzepte, Dokumente & Urheberrecht
Ideen, Konzepte, Storyboards und Drehbücher (fortlaufend „Dokumente“ genannt) werden erst nach offizieller Beauftragung final an den Kunden ausgehändigt. Alle Rechte an diesen Dokumenten verbleiben bei der Cinemepic v.GmbH. Ein vom Kunden gewähltes und umgesetztes Konzept wird von uns nicht für andere Kunden verwendet. Alle Dokumente, die im Zuge des Projekts nicht umgesetzt wurden, dürfen vom Kunden weder an Dritte (z.B. andere Produktionsfirmen) weitergegeben noch eigenständig realisiert werden. Wir behalten uns vor, diese abgelehnten Konzepte für andere Projekte zu nutzen.
Punkt 04: Models, Statisten & Schauspieler
In der Regel übernehmen wir die Organisation von Darstellern. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für das Erscheinen, kurzfristige Absagen oder krankheitsbedingte Ausfälle der Models. Bei Absagen von Drehtagen durch den Kunden greifen für die Honorare der Models ebenfalls die Bedingungen aus Punkt 05.
Punkt 05: Drehtage & Stornobedingungen
Festgelegte Drehtage sind verbindlich, sobald alle Beteiligten zugesagt haben.
- Wetter: Wir behalten uns vor, Drehs wetterbedingt zu verschieben. Erfolgt dies durch uns, entstehen dem Kunden keine Zusatzkosten.
- Kunden-Storno (< 5 Tage): Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen vor Drehbeginn ohne triftigen Grund (Wetter) stellen wir 50% des vereinbarten Tagessatzes (inkl. Crew & Models) in Rechnung.
- Kurzfristiges Storno (Vortag/Drehtag): Bei Absage am Vortag oder am Tag selbst werden 100% des Tagessatzes für Crew und Models fällig.
- Zusatzdrehs: Sollten zusätzliche Drehtage anfallen, die nicht im Angebot enthalten waren (z.B. durch Änderungswünsche und unvorhergesehenen Aufwand), berechnen wir diese mit 2.000€ netto pro Tag. Bei alleinigem Verschulden unsererseits (z.B. Equipment-Defekt) fallen keine Zusatzkosten an.
Punkt 06: Überstunden & Reisetage
Ein Standard-Drehtag umfasst 8 Stunden inkl. Fahrtzeit. Überstunden, die durch mangelnde Organisation des Kunden, Wetterumschläge, Verzögerungen bei Models oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen, werden mit 200€ pro Stunde berechnet. Für reine An- und Abreisetage (Flug, Bahn, PKW), an denen die Crew nicht produktiv arbeiten kann, berechnen wir eine Pauschale von 500€ pro Person/Tag.
Punkt 07: Haftung & Schaden
Schäden an unserem Equipment, die durch (Mit-)Verschulden des Kunden entstehen, werden diesem voll in Rechnung gestellt. Für Schäden an den Locations des Kunden, die im Zuge einer regulären Produktion entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Punkt 08: Datenverlust
Im unwahrscheinlichen Fall eines Datenverlusts während der Produktion stellen wir die Leistung für den Zeitraum der verlorenen Daten nicht in Rechnung. Kosten für Drittbeteiligte (Models etc.) können wir nicht übernehmen, bemühen uns aber um eine kulante Lösung für den Nachdreh.
Punkt 09: Musik & Lizenzen
Wir erwerben Lizenzen für die europaweite Nutzung im Internet (Social Media, Website), im internen Betrieb sowie auf Messen/Events. Für TV- oder Rundfunkausstrahlung können zusätzliche Gebühren anfallen. Bei nachträglicher Änderung des Musikstücks durch den Kunden entstehen zusätzliche Kosten für Lizenzen und den Schnittaufwand (siehe Punkt 11).
Punkt 10: Postproduktion & Deadlines
Wir setzen alles daran, Projekte schnellstmöglich fertigzustellen. Vorgegebene Deadlines sind Zieltermine, können aber nicht garantiert werden. Für Schäden durch Verspätungen in der Postproduktion haften wir nicht. Arbeitszeit durch technische Probleme unsererseits wird nicht berechnet. Zeitaufwand durch Verschulden des Kunden (z.B. fehlendes Material, unklares wiederholtes Feedback, widersprüchliches Feedback, Versionierung) wird mit 100€/h berechnet.
Punkt 11: Feedback-Workflow & Änderungen
Um den Workflow effizient zu halten, nutzen wir ausschließlich das Vimeo Review Tool.
- In jedem Projekt ist ein gesammelter Änderungsdurchgang pro Video enthalten.
- Feedback muss gebündelt im Tool abgegeben werden.
- Nachträgliche Änderungen (nach Abschluss des Durchgangs) oder Korrekturen durch Kundenverschulden (z.B. falsche Infos geliefert) werden mit 100€/h berechnet.
- Tippfehler oder technische Fehler unsererseits korrigieren wir natürlich stets kostenlos.
Punkt 12: Videorechte & Rohmaterial
Der Kunde erhält die Nutzungsrechte am fertigen Video nach vollständiger Bezahlung.
- Rohmaterial: Die Rechte am Rohmaterial verbleiben bei Cinemepic. Ein Kauf des gesamten Rohmaterials ist möglich und wird mit dem Faktor 1,5 des Gesamtauftragswerts berechnet (Gerne erstellen wir auch ein Pauschalangebot je nach Projekt).
- Eigenwerbung: Cinemepic darf das fertige Material sowie Making-Of-Inhalte (Fotos/Videos) uneingeschränkt für Eigenwerbung und Social Media nutzen.
Punkt 13: Lieferung & Archivierung (Link-Pauschale)
Wir liefern die fertigen Videos via Vimeo-Link und Google-Drive Cloud-Ordner. Diese Links bleiben in der Regel aktiv. Wir haften jedoch nicht für die dauerhafte Archivierung der Daten.
- Bearbeitungsgebühr: Bei wiederholtem Versenden von Links oder der Reaktivierung von archivierten Daten nach Projektabschluss berechnen wir eine Pauschale von 150€.
Punkt 14: Making-Of & Social Media Rechte
Wir erstellen bei Produktionen Making-Of Material (Foto/Video) unserer Crew für unsere Social-Media-Kanäle. Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass wir diese Inhalte sowie Ausschnitte der Produktion zu Werbezwecken auf unseren Kanälen veröffentlichen dürfen.
Punkt 15: Laufende Verträge (Content & Ads Retainer)
Bei monatlichen Betreuungsverträgen (Retainer) handelt es sich um eine Ratenzahlung eines Gesamtpakets (z.B. Jahressumme geteilt durch 12 Monate) und ausdrücklich nicht um eine monatliche Stundenabrechnung.
- Die monatliche Rate ist unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Inanspruchnahme der Leistung fällig.
- Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen (z.B. fehlende Freigaben für Posts, kein Zugriff auf Werbekonten, fehlendes Material), entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der monatlichen Rate. Die Leistung wird in diesen Fällen nachgeholt, sobald die Mitwirkung erfolgt, die Zahlungspflicht bleibt jedoch bestehen.
Punkt 16: Clipflows (Hosting & Features)
- Hosting: Clipflows werden jährlich für 1.200€ gehostet und gewartet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr. Bei Kündigung wird der Clipflow sowie alle angeschlossenen Schnittstellen deaktiviert.
- Development: Spezielle Funktionswünsche oder individuelle Anpassungen an der Software werden als Entwicklungskosten mit 100€/h berechnet.
Punkt 17: Kündigung & Abnahme
Wird ein Auftrag oder ein Retainer während der laufenden Produktion gekündigt, ist der volle bis dahin geleistete Aufwand zu begleichen. Ausgestellte Rechnungen werden nicht gutgeschrieben. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der V1 keine Rückmeldung oder Abnahme durch den Kunden, gilt das Projekt als automatisch abgenommen und die Abschlussrechnung wird fällig.
Punkt 18: Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bozen, Italien. Es gilt italienisches Recht.